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   BVerwG, 19.02.2009 - 8 C 11.08   

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https://dejure.org/2009,6544
BVerwG, 19.02.2009 - 8 C 11.08 (https://dejure.org/2009,6544)
BVerwG, Entscheidung vom 19.02.2009 - 8 C 11.08 (https://dejure.org/2009,6544)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Februar 2009 - 8 C 11.08 (https://dejure.org/2009,6544)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    VermG § 1 Abs. 1 Buchst. a, § 5 Abs. 1 Buchst. a, c
    Restitution; öffentliches Interesse; Tatbestandsmerkmal; ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal; Wohnungsbau; komplexer Wohnungsbau.

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Auskehr eines Erlöses aus dem Verkauf von vier Eigentumswohnungen in einem Mehrfamilienhaus; Bestehendes "öffentliches Interesse" i.S. eines ungeschriebenen Tatbestandsmerkmals als Voraussetzung für den Restitutionsausschlussgrund gem. § 5 Abs. 1 Buchst. c Vermögensgesetz ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Restitution; öffentliches Interesse; Tatbestandsmerkmal; ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal; Wohnungsbau; komplexer Wohnungsbau

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 1; ; VermG § 5 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 1; VermG § 5 Abs. 1
    Recht der offenen Vermögensfragen: Auskehr eines Erlöses aus dem Verkauf von vier Eigentumswohnungen in einem Mehrfamilienhaus; Bestehendes "öffentliches Interesse" i.S. eines ungeschriebenen Tatbestandsmerkmals als Voraussetzung für den Restitutionsausschlussgrund gem. ...

  • rechtsportal.de

    VermG § 1 Abs. 1; VermG § 5 Abs. 1
    Recht der offenen Vermögensfragen: Auskehr eines Erlöses aus dem Verkauf von vier Eigentumswohnungen in einem Mehrfamilienhaus; Bestehendes "öffentliches Interesse" i.S. eines ungeschriebenen Tatbestandsmerkmals als Voraussetzung für den Restitutionsausschlussgrund gem. ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2009, 1171
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 13.11.2003 - 7 C 12.03

    Rückübertragung; Restitutionsausschluss; komplexer Wohnungsbau; Verwendung im

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2009 - 8 C 11.08
    Demgemäß begründet nach dem Wortlaut der Norm allein die Verwendung des Grundstücks im komplexen Wohnungsbau den Rückgabeausschluss ohne Rücksicht darauf, ob die konkret angestrebte künftige Eigentumszuordnung geeignet wäre, den entstandenen Nutzungsverbund zu wahren (Urteil vom 13. November 2003 - BVerwG 7 C 12.03 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 40).

    Die Feststellungen des Verwaltungsgerichts reichen nicht aus, die Einbeziehung des betroffenen Mehrfamilienhauses in eine solche, als komplexen Wohnungsbau zu bezeichnende untrennbare Einheit zu bejahen (vgl. dazu Urteile vom 10. Juni 1998 - BVerwG 7 C 27.97 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 16 , vom 6. Juni 2002 - BVerwG 7 C 25.01 - Buchholz 428.1 § 11 InVorG Nr. 4 und vom 13. November 2003 - BVerwG 7 C 12.03 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 40).

  • BVerwG, 07.11.1996 - 7 C 24.96

    Offene Vermögensfragen - Restitutionsausschluß wegen Unmöglichkeit aus der Natur

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2009 - 8 C 11.08
    Das trifft vor allem bei Ein- oder Zweifamilienhäusern zu und kann insbesondere aber auch dann der Fall sein, wenn in größeren Gemeinden und Städten mit einem entsprechend großen kommunalen Wohnungsbestand Grundstücke mit nur wenigen Wohneinheiten beansprucht werden (Urteil vom 7. November 1996 - BVerwG 7 C 24.96 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 11).

    Kommunen und kommunalen Unternehmen muss eine Verkaufsmasse zur Verfügung stehen, um ihren Wohnungsbestand "unter Berücksichtigung sozialer Belange" schrittweise in eine marktwirtschaftliche Wohnungswirtschaft zu überführen (Urteil vom 7. November 1996 a.a.O.).

  • BVerwG, 01.12.1995 - 7 C 27.94

    Unmöglichkeit der Grundstücksrückgabe nach Neubebauung

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2009 - 8 C 11.08
    Ausgehend von dem gemeinsamen Zweck der Ausschlusstatbestände des § 5 Abs. 1 VermG, wonach bestimmte Veränderungen entzogener Grundstücke oder Gebäude im öffentlichen Interesse nicht mehr in Frage gestellt werden sollen, ist kennzeichnend für eine Verwendung von Grundstücken oder Gebäuden im komplexen Wohnungsbau, dass diese dauerhaft in eine planerische und städtebauliche Einheit eingebunden sind, welche in Umsetzung einschlägiger wohnungs- bzw. siedlungsbaulicher Vorschriften eine komplexe Vielzahl der Bebauung sowie sonstiger Nutzung aufweist; die so entstandene Einheit soll durch eine Herauslösung der zurückverlangten Grundstücke oder Gebäude nicht gefährdet oder zerstört werden (Urteile vom 1. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 27.94 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 6 und vom 11. Januar 2001 - BVerwG 7 C 11.00 - Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 5).
  • BVerwG, 30.11.1995 - 7 C 55.94

    Wann ist ein Rückübertragungsanspruch ausgeschlossen?

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2009 - 8 C 11.08
    Der Gesetzgeber hat bei den Restitutionsausschlussgründen des § 5 Abs. 1 Buchst. b, c und d VermG ein öffentliches Interesse an der Aufrechterhaltung vorausgesetzt, während es bei den übrigen Nutzungen, soweit sie vom Auffangtatbestand des § 5 Abs. 1 Buchst. a VermG erfasst werden, konkreter Feststellungen bedarf, ob ein öffentliches Interesse noch besteht (Urteil vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 55.94 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 5).
  • BVerwG, 10.06.1998 - 7 C 27.97

    Verwendung eines Grundstücks im komplexen Siedlungsbau; Bau von

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2009 - 8 C 11.08
    Die Feststellungen des Verwaltungsgerichts reichen nicht aus, die Einbeziehung des betroffenen Mehrfamilienhauses in eine solche, als komplexen Wohnungsbau zu bezeichnende untrennbare Einheit zu bejahen (vgl. dazu Urteile vom 10. Juni 1998 - BVerwG 7 C 27.97 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 16 , vom 6. Juni 2002 - BVerwG 7 C 25.01 - Buchholz 428.1 § 11 InVorG Nr. 4 und vom 13. November 2003 - BVerwG 7 C 12.03 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 40).
  • BVerwG, 11.01.2001 - 7 C 11.00

    Restitutionsausschluss; komplexer Wohnungsbau; Unmöglichkeit der Rückgabe von der

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2009 - 8 C 11.08
    Ausgehend von dem gemeinsamen Zweck der Ausschlusstatbestände des § 5 Abs. 1 VermG, wonach bestimmte Veränderungen entzogener Grundstücke oder Gebäude im öffentlichen Interesse nicht mehr in Frage gestellt werden sollen, ist kennzeichnend für eine Verwendung von Grundstücken oder Gebäuden im komplexen Wohnungsbau, dass diese dauerhaft in eine planerische und städtebauliche Einheit eingebunden sind, welche in Umsetzung einschlägiger wohnungs- bzw. siedlungsbaulicher Vorschriften eine komplexe Vielzahl der Bebauung sowie sonstiger Nutzung aufweist; die so entstandene Einheit soll durch eine Herauslösung der zurückverlangten Grundstücke oder Gebäude nicht gefährdet oder zerstört werden (Urteile vom 1. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 27.94 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 6 und vom 11. Januar 2001 - BVerwG 7 C 11.00 - Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 5).
  • BVerwG, 28.02.2001 - 8 C 32.99

    Rückgabe eines als Kindergarten genutzten Grundstücks;

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2009 - 8 C 11.08
    Das Verwaltungsgericht begründet diese Annahme mit den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 2005 - BVerwG 8 C 13.04 - (Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 45) und vom 28. Februar 2001 - BVerwG 8 C 32.99 - (Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 27).
  • BVerwG, 13.12.2005 - 8 C 13.04

    Rückübertragungsausschluss förmlicher Anordnung der Verwalterbestellung;

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2009 - 8 C 11.08
    Das Verwaltungsgericht begründet diese Annahme mit den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 2005 - BVerwG 8 C 13.04 - (Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 45) und vom 28. Februar 2001 - BVerwG 8 C 32.99 - (Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 27).
  • BVerwG, 06.06.2002 - 7 C 25.01

    Schädigung in NS-Zeit; Vermögensverlust, verfolgungsbedingter; angemessener

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2009 - 8 C 11.08
    Die Feststellungen des Verwaltungsgerichts reichen nicht aus, die Einbeziehung des betroffenen Mehrfamilienhauses in eine solche, als komplexen Wohnungsbau zu bezeichnende untrennbare Einheit zu bejahen (vgl. dazu Urteile vom 10. Juni 1998 - BVerwG 7 C 27.97 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 16 , vom 6. Juni 2002 - BVerwG 7 C 25.01 - Buchholz 428.1 § 11 InVorG Nr. 4 und vom 13. November 2003 - BVerwG 7 C 12.03 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 40).
  • VG Cottbus, 10.11.2010 - 1 K 2193/03

    Ausübung des Wahlrechts nach § 8 Abs. 1 S. 1 VermG

    Dessen Schutz sieht der Gesetzgeber nicht nur als gefährdet an, wenn der entstandene städtebauliche Zusammenhang durch die Rückgabe einzelner Grundstücke verschiedenen Eigentümern zugeordnet wird, sondern auch dann, wenn das in dieser Weise genutzte Areal insgesamt zurückübertragen wird und damit in die Hände eines Eigentümers gelangt, der keinen Bindungen zur Aufrechterhaltung dieser Nutzung unterliegt (BVerwG, Urt. v. 19. Februar 2009 - BVerwG 8 C 11.08 - juris, Rn. 23).
  • VG Berlin, 25.08.2010 - 29 K 92.09

    Rechtsschutz gegen Rückübertragung

    Das Gleiche dürfte für das von den Beteiligten nicht in Frage gestellte öffentliche Interesse an der Versorgung der Studentenschaft mit Wohnheimplätzen gelten, da nicht ersichtlich ist, dass es ein so großes Angebot gäbe, dass der Abgang des hier betroffenen Wohnheimes nicht erheblich ins Gewicht fiele (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2009 - 8 C 11.08 - ZOV 2009, 139 = juris Rdnr. 19 m.w.N.).
  • VG Berlin, 05.06.2014 - 29 K 327.11

    Naturalrestitution eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz

    Ein darüber hinaus gehendes besonderes "öffentliches Interesse" im Sinne eines ungeschriebenen Tatbestandsmerkmals ist nicht Voraussetzung für den Restitutionsausschlussgrund gemäß § 5 Abs. 1 lit. c VermG (BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2009 - 8 C 11/08 - juris).
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